Wir helfen Dir gerne
persönlich weiter!

Kontakt

Im Ratgeber informieren wir dich zum Thema Gerätehaus und Baugenehmigung. Setze dich vor dem Errichten deines Geräteschuppens oder Gartenhauses mit den örtlichen Vorschriften und Genehmigungen auseinander, um keine unangenehmen Überraschungen erleben zu müssen und planungssicher vom neuen Gebäude im Garten zu profitieren. Erfahre jetzt, was du zur Baugenehmigung wissen musst.

Benötige ich für das Gerätehaus eine Baugenehmigung?

Mit der Frage beginnst du idealerweise die Planung deines neuen Gerätehauses. Da die Vorschriften beim Errichten von Gartenhäusern, Geräteschuppen und ähnlichen Gebäuden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Verlasse dich aber nicht auf die Bauernweisheit „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Viele Fälle zeigen, der Kläger ist schneller gefunden, als es einem lieb ist. Eventuell musst du das Gerätehaus dann wieder abbauen.

Also erst die baurechtlichen Vorschriften des Bauamtes prüfen, dann ggf. den Bauantrag stellen und abschließend planungssicher das neue Garten- oder Gerätehaus errichten.

Tipp:
Im Kleingartenverein sind Genehmigung und Baurecht häufig einfacher. Beachte hier beim Errichten eines Gartenhauses oder Geräteschuppens auf deinem Grundstück das Bundeskleingartengesetz sowie die örtlichen Vereinsvorschriften.

Geräteschuppen errichten – Vorschriften

Im Folgenden haben wir dir generelle und regionale Vorschriften der einzelnen Bundesländer zusammengefasst. Bitte berücksichtige, dass Änderungen und örtliche Abweichungen zur Genehmigungspflicht möglich sind. Informiere dich vor dem Errichten des Gerätehauses über das geltende Baurecht beim zuständigen Bauamt.

Geräteschuppen ohne Baugenehmigung?

Benötigt ein Gebäude keine Genehmigung zum Bau wird von „Verfahrensfreiheit“ gesprochen.

Es besteht aber trotz der Genehmigungsfreiheit keine Rechtsfreiheit. Als Bauherr musst du beim Errichten immer noch alle anderen Anforderungen zum geltenden Baurecht erfüllen:

  • Willst du im Garten ein Gebäude errichten, das einen Aufenthaltsraum, eine Feuerstätte und/oder eine Toilette erhalten soll, benötigst du in jedem Bundesland eine Baugenehmigung.
  • Als Bauherr bist du auch bei Genehmigungsfreiheit des Baus für die Einhaltung aller Anforderungen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen verantwortlich.
  • Trage stets Sorge, dass alle Regelungen zur Grenzbebauung sowie zu Abstandsflächen eingehalten werden und halte dich an den Bebauungsplan.
  • Berücksichtige, dass trotz Regelung auf Ebene des Bundeslandes auch Gemeinden weitere Vorschriften zur Bebauung erlassen können. Oft spielen bei der Genehmigung auch ästhetische Aspekte eine Rolle, um das einheitliche Gemeindebild zu erhalten.
  • Für Kleingärten bestehen eigene Vorschriften nach dem Bundeskleingartengesetz. Demnach brauchen Kleingärtner keine Baugenehmigung für ein Gartenhaus, wenn es höchstens 24 Quadratmeter groß ist. Beachte aber zusätzlich die örtlichen Vereinsvorschriften.
  • Alle Angaben zum Baurecht betreffen immer die Besitzer eines Grundstücks. Als Mieter wendest du dich zunächst an deinen Vermieter, wenn du ein Gartenhaus o. Ä. auf der gemieteten Fläche errichten möchten.

Gerätehaus Baugenehmigung – Vorschriften der Bundesländer

Bundesland Baugenehmigung oder Genehmigungsfreiheit?
Baden-Württemberg, Niedersachsen In Baden-Württemberg und Niedersachsen darfst du verfahrensfreie Gebäude im Garten errichten, die im Innenbereich maximal 40 Kubikmeter und im Außenbereich maximal 20 Kubikmeter aufweisen.
Bayern, Brandenburg In Bayern und Brandenburg kannst du ebenfalls Gebäude und Anlagen im Garten errichten, die als verfahrensfrei gelten. Hierzu gehören Gartenhäuser oder Geräteschuppen mit einer maximalen Größe von 75 Kubikmetern.
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sowie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten eingeschossige Gartenhäuser und Geräteschuppen als verfahrensfrei, wenn Sie eine Brutto-Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern aufweisen.
Bremen, Hamburg In Bremen und Hamburg sind Gartenhäuser und Schuppen verfahrensfrei, wenn diese eine Größe von maximal 30 Kubikmetern haben. In Hamburg darf allerdings nur ein eingeschossiges Gebäude pro zugehörigem Hauptgebäude errichtet werden.
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind Gartenhäuser und Schuppen verfahrensfrei, wenn diese ebenfalls mit einer Größe von maximal 30 Kubikmetern ausfallen.
Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz kannst du Gartenhäuser und Geräteschuppen mit einer Größe von maximal 50 Kubikmetern errichten. Im Außenbereich gelten Gebäude mit maximal 10 Kubikmetern.

Fazit: Gerätehaus – genehmigungsfrei oder nicht?

Kleinere Geräteschuppen liegen zumeist innerhalb der Vorschriften aller Bundesländer und sind dementsprechend genehmigungsfrei. Bei größeren Gerätehäusern fragst du zur Sicherheit beim örtlichen Bauamt nach. Beachte zudem alle Regelungen zur Grenzbebauung sowie sonstigen Abstandsflächen. Und besonders wichtig:

Informiere deine Nachbarn rechtzeitig vor dem Bau eines Gartenhauses, Geräteschuppens oder einer ähnlichen Anlage. Sind die Nachbarn in den Prozess involviert und äußern keine Bedenken, bleibt der Friede erhalten und du kannst das Gartengebäude planungssicher auf der Fläche errichten.

Wenn du noch Fragen zum Thema hast oder eine Kaufberatung wünschst, kontaktiere uns gern. Wir freuen uns auf deine Nachricht!

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Du bist auf der Suche nach dem perfekten Gerätehaus?
Dann sind diese Angebote auch etwas für dich:

Lade ...

Ob eine Baugenehmigung für unsere Artikel erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt u. a. vom jeweiligen Bebauungsplan ab.

Bitte sprechen Sie zur Sicherheit mit Ihrer örtlichen Baubehörde, um zu erfahren, ab wann Sie einen Bauantrag stellen müssen.

Ein Gartenhaus oder Geräteschuppen können Sie ohne Baugenehmigung direkt an die Grenze Ihres Grundstücks bauen, wenn die Wandhöhe maximal drei Meter sowie die Seitenlänge des Gebäudes maximal neun Meter je Grenze beträgt.

Beachten Sie aber auch hierbei örtliche Vorschriften, die von der Regelung abweichen können, und besprechen Sie den Bau sicherheitshalber frühzeitig mit Ihren Nachbarn.

Wenn Sie das Gartenhaus oder den Geräteschuppen direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchten, darf das Gebäude nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter je Grenze lang sein. Bei davon abweichenden Abmessungen benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Beachten Sie generell die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie ggf. der örtlichen Gemeinde.

Da die meisten Geräteschuppen aufgrund ihrer Größe und Bauform in den meisten Gemeinden verfahrensfrei sind, müssen Sie wahrscheinlich gar keinen Bauantrag stellen.

Beachten Sie hierzu das jeweilige Baurecht des örtlichen Bauamtes. Sollten Sie einen Bauantrag stellen müssen, liegen die Kosten i. d. R. im Bereich von wenigen hundert Euro. Auch hierzu informiert Sie das zuständige Bauamt.

Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur für den vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Wenn Sie im Garten ein Gartenhaus mit Feuerstätte oder Toilette planen, brauchen Sie in allen Bundesländern eine Baugenehmigung.

Denn: Genehmigungspflichtig sind i. d. R. Räume, die als Aufenthaltsraum geeignet sind.

Die Antwort hängt von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie u. a. vom entsprechenden Bebauungsplan ab. Während Sie in Bayern ein Gerätehaus mit einer Größe von maximal 75 Kubikmetern errichten können, sind in Berlin maximal 10 Quadratmeter als Grundfläche erlaubt.

Generell gilt: Halten Sie die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände ein, können Sie mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten.

Wichtig: Besprechen Sie sich vorher mit Ihren Nachbarn, um den nachbarschaftlichen Frieden zu erhalten.

Während ein Gartenhaus eine eher größere Anschaffung ist, sind Geräteschuppen die deutlich günstigere Variante. Je nach Größe und Material liegen die Preise zwischen etwa 100 bis 3000 Euro. Wobei letztere Gerätehäuser sehr viel Platz und Stauraum bieten.

Fragen Sie sich vor dem Kauf eines Gartenhauses, wozu Sie dieses hauptsächlich nutzen werden. Wenn es vornehmlich der Lagerung von Werkzeugen, Gartengeräten oder Outdoorartikeln dient, empfiehlt sich eher der Kauf eines Gerätehauses.