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Wer bei Sommerpartys und an Grillabenden auch bei gelegentlichen Schauern auf der Terrasse sitzen möchte, der sollte es sich unter einer Terrassenüberdachung gemütlich machen. Wenn du noch keine Terrassenüberdachung hast und über den Bau nachdenkst, vergiss die Anfrage beim Bauamt nicht. Denn für viele Terrassenüberdachungen ist eine Baugenehmigung nötig.

Terrassenüberdachungen mit Baugenehmigung

Bei Bauvorhaben wie Terrassendächern greifen gleich mehrere Gesetze, die es zu beachten gilt. Zum einen musst du das öffentliche Baurecht mit dem bundesweiten Bauplanungsrecht und dem länderspezifischen Bauordnungsrecht im Blick haben. Zum anderen darfst du auch nicht gegen das private Baurecht wie zum Beispiel Nachbarrechte oder gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie das Baunebenrecht verstoßen.

Du findest, das klingt kompliziert? Genau deshalb solltest du dein Vorhaben dem örtlichen Bauamt vorlegen. Dieses prüft dann dein Projekt und achtet darauf, dass du mit dem Bau deiner Terrassenüberdachung gegen keine Bauvorschriften verstößt und vergibt gegebenenfalls eine Baugenehmigung.

Ob du für deine Terrassenüberdachung überhaupt eine Baugenehmigung benötigst, hängt von den Abmessungen der Überdachung und vom Bundesland ab, in dem du wohnst. Denn das öffentliche Baurecht ist ja – wie bereits erwähnt – auf Landesebene im Bauordnungsrecht definiert.

Da es sich bei freistehenden und angelehnten Terrassenüberdachungen rechtlich um Um- und Ausbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude handelt, ist der Spielraum für die Genehmigungsfreiheit jedoch begrenzt. Meist sind Überdachungen mit einer Grundfläche von mehr als 30 m² genehmigungspflichtig.

Terrassenüberdachung Baugenehmigung

Terrassenüberdachungen ohne Baugenehmigung

Wenn du lediglich eine schattenspendende Terrassenüberdachung benötigst und eine Markise oder ein Sonnensegel anbringen möchtest, musst du keine Baugenehmigung einholen. Darüber hinaus hast du laut Landesbauordnungen in jedem Bundesland einen räumlichen Freibetrag für Bauprojekte. Bis zu dieser Größenbegrenzung darfst du Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei bauen.

Sieh dir hier die räumlichen Freibeträge nach Bundesland an:

Bundesland Räumlicher Freibetrag
Fläche Tiefe Volumen
Baden-Württemberg 30 m² - -
Bayern 30 m² 3 m -
Berlin 30 m² 3 m -
Brandenburg 20 m² - 75 m²
Bremen 30 m² 3,5 m -
Hamburg 30 m² 3 m -
Hessen Alle Terrassenüberdachungen gelten als verfahrensfreie Baumaßnahmen.
Mecklenburg-Vorpommern 30 m² 3 m -
Niedersachsen 30 m² - -
Nordrhein-Westfalen 30 m² 4,5 m -
Rheinland-Pfalz - - 50 m²
Saarland 36 m² 3 m -
Sachsen 30 m² 3 m -
Sachsen-Anhalt 30 m² 3 m -
Schleswig-Holstein 30 m² 3 m -
Thüringen 30 m² 4 m -

Bitte beachte, dass sich gesetzliche Bestimmungen gegebenenfalls ändern. Wir übernehmen für die Korrektheit der Angaben keine Gewähr und empfehlen dir, den räumlichen Freibetrag vor Baubeginn noch einmal beim Bauamt nachzufragen. Der Gang zum Bauamt ist übrigens auch ratsam, um sich eine schriftliche Bestätigung für die Genehmigungsfreiheit einzuholen. Dann bist du bei nachträglichen Streitigkeiten auf der sicheren Seite.

Auch wenn du für deine Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung benötigst, musst du natürlich alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Nimm Rücksicht auf die Gestaltungssatzung, den Bebauungsplan, Schneelastgrenzen, Brandschutzvorschriften, das Denkmalrecht und Bewilligungen nach dem Naturschutzgesetz.

Auch musst du einen Mindestabstand zum Nachbarsgrundstück einhalten – in der Regel drei Meter. Liegt deine Terrasse an der Grundstücksgrenze, solltest du vor dem Bau des Terrassendachs eine schriftliche Zustimmung deines Nachbarn einholen.

Achte nicht zuletzt auch auf Sicherheit und architektonische Gesichtspunkte: Eignet sich das Dach baulich für die Baustruktur des Hauses? Genügen Mauerwerk und Fassade den Anforderungen des Anbaus? Ist trotz Terrassenüberdachung eine ausreichende Belüftung und Belichtung der dahinterliegenden Gebäuderäume gewährleistet? Wenn du Unterstützung bei der Beantwortung dieser Fragen benötigst, kannst du dafür einen Architekten hinzuziehen.

Antragsstellung auf eine Baugenehmigung

Du musst eine Baugenehmigung für deine Terrassenüberdachung beantragen? Dann planst du dein Bauvorhaben im Vorhinein möglichst genau und dokumentierst alles sorgfältig für das Bauamt. Was du alles für den Baugenehmigungsantrag benötigst, haben wir für dich in unserer Checkliste zusammengefasst:

  1. Qualifizierter Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung für das Bundesland
  2. Für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen musst du als Bauherr einen sogenannten qualifizierten Entwurfsverfasser damit beauftragen, einen Bauantrag zu erstellen. Das kann zum Beispiel ein Architekt oder ein Ingenieur sein.

  3. Ausgefüllter Bauantrag
  4. Genaue Beschreibung des geplanten Objekts sowie grafische Darstellungen wie Grundriss, Schnitte und Ansichten
  5. Statischer Erfassungsbogen
  6. Aktueller Lageplan des Grundstücks
  7. Den aktuellen Lageplan deines Grundstücks kannst du beim Katasteramt anfordern.

  8. Erstellungskosten

Reiche alle Unterlagen am besten gesammelt ein und vermeide so Zeitverzögerungen aufgrund von Nachforderungen. Übrigens kannst du dir auch nachträglich noch eine Baugenehmigung einholen, falls du bereits mit dem Bau begonnen hast und nicht an die Beantragung gedacht hast.

Tipp:
Jede Baugenehmigung kostet Geld. Deshalb solltest du die Terrassenüberdachung beim Bau deines Eigenheims gleich mit planen. Dann kannst du dir das Projekt als Ganzes genehmigen lassen und benötigst keine zweite Baugenehmigung für den nachträglichen Anbau.

Im Zweifel beim Bauamt nachfragen

Ob Terrassenüberdachung mit Baugenehmigung oder genehmigungsfreies Bauvorhaben: Wir empfehlen dir, dem örtlichen Bauamt vor dem Bau deiner Überdachung einen Besuch abzustatten. So stellst du sicher, dass du dich mit deinem Projekt innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegst, kannst unbesorgt mit dem Bau beginnen und dich schon bald an deiner neuen Terrassenüberdachung erfreuen.

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Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen, kann das zu Ordnungsgeldern führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Überdachung auch wieder entfernen.

Sie können eine Baugenehmigung aber auch nachträglich noch einholen.

Sie beantragen eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach beim örtlichen Bauamt. Dafür benötigen Sie eine Reihe an Unterlagen.

Dazu gehören ein ausgefüllter Bauantrag (erstellt von einem qualifizierten Entwurfsverfasser), eine genaue Beschreibung des Bauvorhabens mit Grundriss, Schnitten und Ansichten, ein statischer Erfassungsboden, ein aktueller Lageplan vom Katasteramt sowie eine Auflistung der Erstellungskosten.

Terrassenüberdachungen gelten als Um- oder Anbauten an einem bestehenden Gebäude, welche in der Regel genehmigungspflichtig sind.

Die Baugenehmigung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben der Bauordnung eingehalten und damit alle privaten und öffentlichen Interessen gewahrt werden.