Baugenehmigung Carport
Carport – Baugenehmigung benötigt?
Carports sind echte Allrounder: Sie sind nicht nur eine ideale Unterstellmöglichkeit und schützen Fahrzeuge und Gartengerätschaften vor Wind und Wetter, sondern lassen sich auch super als gemütlicher Sitzplatz im Freien nutzen. Je nach Bundesland und Wunschmodell muss vor dem Bau jedoch eventuell eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wir klären auf, welche Planungsschritte du beim Bau deines Carports beachten solltest und wann ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.
Baugenehmigung für den Carport – wer ist involviert?
Für den Bau eines Carports gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Was erlaubt ist, was nicht, welche Vorschriften eventuell gelten und wann eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Vorschriften für den Bau eines Carports sind in der Landesbauordnung deines jeweiligen Bundeslandes einzusehen. Bevor du also mit der Planung deines Carports beginnst, solltest du checken, ob du eventuell eine Baugenehmigung für dein Vorhaben benötigst.
Wichtige Faktoren sind dabei die Grundfläche und Höhe des Carports sowie der Abstand zum Grundstück des Nachbarn. In den meisten Bundesländern ist ein Carport mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² genehmigungsfrei. Besonders, wenn du einen sehr großen Carport planst oder über die Bebauungsgrenze bauen möchtest, musst du also mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vorfeld eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt einholen und einen entsprechenden Antrag stellen. Da die Vorschriften jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren und sich teilweise sogar von Ort zu Ort unterscheiden, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt, welche Kriterien in welchem Bundesland in der Regel gelten:
Bundesland | Genehmigungsfrei bis |
Baden-Württemberg | max. 30 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
Bayern | max. 50 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
min. 8 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
Berlin | max. 30 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
Brandenburg | max. 50 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
min. 2,3 m Breite | |
min. 5 m Tiefe | |
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen | |
Bremen | max. 50 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
Der Carport darf kein Aufenthaltsraum sein. | |
Hamburg | max. 50 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
Hessen | max. 50 m² Grundfläche (mancherorts 20-40m²) |
max. 3 m Höhe | |
min. 2,75 m breite Zufahrt | |
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen | |
Mecklenburg-Vorpommern | max. 30 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
Niedersachsen | max. 30 m² Grundfläche |
min. 2,5 m breite Zufahrt | |
min. 5 m Tiefe | |
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen | |
Nordrhein-Westfalen | max. 100 m² Grundfläche (mancherorts 20-40m²) |
max. 3 m Höhe | |
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen | |
Rheinland-Pfalz | max. 50 m² Grundfläche |
max. 3,2 m Höhe (mit Dach: 4 m) | |
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
Saarland | max. 56 m² Grundfläche |
max. 3 m Höhe | |
Sachsen | max. 50 m² Grundfläche (mancherorts 40 m²) |
min. 5 m Länge | |
min. 2,5 m Breite | |
min. 5 % Steigung der Zufahrt Einverständnis der Nachbarn | |
Sachsen-Anhalt | max. 50 m² Grundfläche (mancherorts 40 m²) |
max. 3 m Höhe | |
min. 2,5 m Breite | |
Schleswig-Holstein | max. 2,75 m Höhe |
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
max. 45° Dachneigung | |
Einverständnis der Nachbarn | |
Thüringen | max. 40 m² Grundfläche |
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück | |
max. 3 m Höhe | |
Einverständnis der Nachbarn |
Carport bauen – mit Genehmigung auf der sicheren Seite
Ob Garage, Pool oder Terrassenüberdachung: Wie jedes Bauvorhaben sollte auch die Errichtung eines Carports gut geplant und vorbereitet sein. Wir stellen die wichtigsten Planungsschritte vor:
- Landesbauordnung & Bebauungsplan einsehen Die Landesbauordnung legt die grundsätzlichen Regelungen für den Bau von sämtlichen Gebäuden fest. Der Bebauungsplan wiederum ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und regelt ganz klar, wie und wo Sie Ihr Grundstück bebauen dürfen. Daran müssen Sie sich auch bei Ihrem Carport orientieren. Anders als bei Wohnhäusern dürfen Carports, Garagen und Co. als Nebengebäude mancherorts sogar direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden. Ein Blick in die Landesbauordnung und den geltenden Bebauungsplan ist daher dringend notwendig, um die weiteren Schritte angehen zu können.
- Nachbarn informieren Bei diesem Schritt geht es vor allem darum, den Frieden in der Nachbarschaft zu wahren. Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihr Bauvorhaben und erklären Sie ganz genau, welche Art von Carport Sie errichten möchten. Vor allem bei einer direkten Grenzbebauung ist es wichtig, den Nachbarn zu informieren, mit ins Boot zu holen und eventuelle Bedenken auf beiden Seiten noch vor Baubeginn aus der Welt zu schaffen.
- Bauantrag stellen Nun geht es ans Eingemachte: Legen Sie der Baubehörde Ihr Vorhaben dar und stellen Sie den Bauantrag, um die eventuell benötigte Baugenehmigung zu erhalten. Wichtig: Dazu müssen die genauen Maße des Wunsch-Carports feststehen, denn diese müssen dem zuständigen Amt oftmals in Form einer Bauzeichnung im Maßstab 1:100 vorgelegt werden. Ebenso wird in vielen Fällen ein Lageplan im Maßstab 1:500 sowie eine Flurkarte verlangt, beides finden Sie beim Katasteramt.
Carport planen – diese Faktoren solltest du einkalkulieren
Jetzt geht es an die Auswahl des passenden Modells. Dabei spielen – neben den jeweils geltenden Bauvorschriften - viele weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Ein Carport ist in den meisten Fällen eine größere und langfristige Investition und sollte daher gut geplant sein. Die Auswahl an verschiedenen Modellen ist groß. Wir haben als Hilfestellung einige Fragen und Faktoren zusammengetragen, die du bei der Wahl des Modells bedenken solltest, um den idealen Carport für deine Anforderungen zu finden:
- Was soll später Platz finden? Zunächst solltest du dir bei der Größe des Carports sicher sein. Welche und wie viele Fahrzeuge sollen unter Platz finden? Möchtest du noch weitere Gerätschaften wie einen Rasenmäher oder sonstige Gartenutensilien unterbringen? Nach der Größe des Carports richtet sich auch, ob du eine Baugenehmigung einholen musst. Auch das solltest du bei der Auswahl bedenken.
- Welche Modelle kommen in Frage? Die Auswahl an verschiedenen Modellen ist groß. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Größe, sondern vor allem im Material. Wähle beispielsweise zwischen Modellen aus Holz, Stahl oder Aluminium. Materialwahl und Größe haben natürlich einen erheblichen Einfluss auf den Preis. Ein weiterer Unterschied besteht darin, ob du einen freistehenden Carport bevorzugst oder ein Modell an der Hauswand befestigen willst.
- Wie hoch ist das Budget? Je nach Budget, Größe, Material und sonstigen Anforderungen, kommen unterschiedliche Modelle in Frage. Recht günstige, schnell zu montierende Allzweck-Garagen mit Foliendach findest du in unserem Shop bereits ab etwa 450 Euro. Größere Aluminium- oder Stahl-Carports mit Dachplatten aus Polycarbonat (Doppelstegplatten) beginnen bei rund 1.100 Euro. Höherpreisige Modelle ähneln sich grundsätzlich im Aufbau und unterscheiden sich dann meist nur noch in der Größe.
- Benötige ich eine Baugenehmigung? Bei der Auswahl des passenden Modells spielt es sicherlich auch eine Rolle, ob du eine Baugenehmigung benötigst. Beachte dabei auch unbedingt immer, dass es durch die Beauftragung von Statik und Bauzeichnung sowie der Bearbeitung durch die Behörden eventuell zu Verzögerungen bei deinem Bauvorhaben kommen kann – plane diese Phasen also direkt mit ein.
Carport ohne Baugenehmigung – diese Strafen können drohen
Bei größeren Bauvorhaben wie einem Carport, Gartenhaus oder Ähnlichem gilt es in jedem Fall, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden, die im Nachhinein vielleicht auf dich zukommen könnten. Checke in jedem Fall die jeweilige Bauordnung, informiere dich beim zuständigen Bauamt und stelle gegebenenfalls den entsprechenden Antrag. Anderenfalls drohen für einen Bau ohne Genehmigung hohe Bußgelder. Einige Bundesländer sehen für Schwarzbauten – je nach Schwere des Vergehens – sogar Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor. Auch der Abriss des Carports kann angeordnet werden, was wiederum mit weiteren hohen Kosten und großem Ärger verbunden ist.
Fazit
Ein Carport ist eine tolle Alternative zu einer geschlossenen Garage und bietet allerlei Platz zum Unterstellen von Fahrzeugen und Gartenmöbeln. Die Auswahl an verschiedenen Modellen ist groß und reicht von einfachen Modellen mit Foliendach hin zu großen Aluminium- oder Stahlmodellen. In den meisten Bundesländern ist ein Carport bis zu einer Fläche von 30 m² sogar genehmigungsfrei. Doch Achtung: Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, solltest du in jedem Fall bereits im Vorfeld der Carport-Planung einen Blick in die Landesbauordnung sowie den geltenden Bebauungsplan werfen. Denn ein regelwidriger Schwarzbau ohne Genehmigung kann teuer werden, im Extremfall droht sogar der Abriss des Carports.
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