Gartenhaus und Baugenehmigung
Ob als Unterstand für Gartenmöbel und Gerätschaften, als gemütlicher Rückzugsort oder zum Heimwerken – ein eigenes Gartenhaus bietet nicht nur viele Vorteile und Verwendungsmöglichkeiten, es kann zudem ein schöner Hingucker für deinen Garten sein.
Doch Achtung: Beim Bau eines Gartenhauses ist es je nach Verwendungszweck und Modell eventuell nötig, eine Baugenehmigung einzuholen. In diesem Ratgeber erfährst du, wann dies nötig ist, wann du dein Gartenhaus genehmigungsfrei errichten kannst und weshalb du Bebauungsplan und Bauordnung keinesfalls missachten solltest.
Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?
Ob eine Baugenehmigung notwendig ist, oder dein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt von vier Faktoren ab:
- Wie groß soll das Gartenhaus werden?
- Wie möchte ich mein Gartenhaus nutzen?
- Wo soll es stehen?
- In welchem Bundesland lebe ich?
Damit dein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, darf es eine gewisse Größe nicht überschreiten. Häufig gelten 10 Kubikmeter hier als Obergrenze. Zudem darf das Häuschen häufig eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten, um genehmigungsfrei zu sein.
Die Nutzung als Geräteschuppen ist in der Regel genehmigungsfrei. Willst du dein Gartenhaus jedoch mit einer Toilette oder Kochgelegenheit bewohnbar machen, benötigst du eine Baugenehmigung. Das gilt auch für den Fall, dass du in deinem Gartenhaus ein Bett aufstellen möchtest. Denn dann würde es sich um einen Aufenthaltsraum handeln. Unter einem Aufenthaltsraum versteht der Gesetzgeber einen Raum, in dem man sich nicht nur vorübergehend aufhält. Für Gartenhäuser, die du als Aufenthaltsraum nutzt, benötigst du eine Baugenehmigung. Falls du dich im Nachgang des Aufbaus entscheiden solltest, dein Gartenhaus als Aufenthaltsraum zu nutzen, musst du die Genehmigung nachträglich beantragen.
Auch der Standort ist wichtig: Steht das Gartenhaus innerhalb („Innenbereich“) oder außerhalb („Außenbereich“) einer bebauten Siedlung? Für den Außenbereich ist häufig eine Genehmigung nötig. Erkundige dich bitte unbedingt bei der zuständigen Bauverwaltung oder deiner Gemeinde. Plus: Wird dein Gartenhaus auf ein Fundament gebaut, ist in der Regel ebenfalls eine Baugenehmigung notwendig.
Die sogenannte Länderübergreifende Musterbauordnung (MBO) gibt an, wann ein Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. So besagt diese Bauordnung beispielsweise, dass ein Gartenhaus mit einem Raumvolumen unter 75 Kubikmeter grundsätzlich als verfahrensfrei gilt, also genehmigungsfrei ist. Die MBO dient den einzelnen Bundesländern allerdings lediglich als Richtlinie. Jedes Bundesland hat daher wiederum eine länderspezifische Landesbauordnung. In der länderspezifischen Bauordnung ist ganz genau geregelt, wann ein Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. In der folgenden Übersicht haben wir zusammengefasst, bis zu welcher Grundfläche beziehungsweise zu welchem Raumvolumen Gartenhäuser genehmigungsfrei sind:
Bundesland | Vorschrift/genehmigungsfrei bis |
---|---|
Baden-Württemberg, Niedersachsen | Innenbereich: max. 40 Kubikmeter Außenbereich: max. 20 Kubikmeter |
Bayern, Brandenburg | Innenbereich: max. 75 Kubikmeter Außenbereich: nur mit Baugenehmigung |
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | Innenbereich: max. Grundfläche von 10 Quadratmetern Außenbereich: nur mit Baugenehmigung |
Bremen | Innenbereich: max. 30 Kubikmeter Außenbereich: max. 6 Kubikmeter |
Schleswig-Holstein | Innenbereich: max. 30 Kubikmeter Außenbereich: max. 10 Kubikmeter |
Nordrhein-Westfalen | Innenbereich: max. 30 Kubikmeter Außenbereich: max. 75 Kubikmeter, nur für Land-/Forstwirtschaft |
Hamburg, Hessen | Innenbereich: max. 30 Kubikmeter Außenbereich: nur mit Baugenehmigung |
Rheinland-Pfalz | Innenbereich: max. 50 Kubikmeter Außenbereich: max. 10 Kubikmeter |
Tipp:
Stelle eine sogenannte Bauvoranfrage beim Bauamt. So kannst du in Erfahrung bringen, ob du für dein Wunschmodell eine Genehmigung benötigst, beziehungsweise ob dein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist. Diese Voranfrage kostet nichts und hilft dir, auf der sicheren Seite zu sein.
Weitere Punkte, die es zu beachten gilt
In einigen Bundesländern gelten zudem weitere Vorschriften. So dürfen zum Beispiel Gartenhäuser oft nur einstöckig gebaut sein, keine Toilette oder Feuerstätte haben sowie nicht als dauerhafter Wohnort oder Garage genutzt werden. Bitte informiere dich genauestens über die Vorschriften, die bezüglich Feuerstätten & Co. in deinem Bundesland gelten. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Baust du dein Gartenhaus ohne Baugenehmigung, dann drohen je nach Bundesland teils sehr hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dein Gartenhaus eigentlich eine Genehmigung benötigt hätte, zieht das häufig nicht nur ein Bußgeld nach sich: Je nach Schwere des Vergehens kann es auch vorkommen, dass du dein Gartenhäuschen wieder abreißen musst. Halte dich daher unbedingt an das Baurecht, um dich nicht später über eine untergegangene Investition ärgern zu müssen.
Bitte beachte zudem die Grundstücksgrenze, denn auch auf deinem eigenen Grundstück darf ein Gartenhaus nicht überall stehen. So muss zum Beispiel ein Sicherheitsabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze oder einem anderen Gebäude eingehalten werden. Ein Blick in den Bebauungsplan kann hier Klarheit schaffen, wo du dein Gartenhaus errichten darfst.
Zudem empfehlen wir dir, vor dem Bau des Gartenhauses mit deinen Nachbarn zu sprechen und diese über dein Vorhaben zu informieren. So kann eventuellen Konflikten sofort entgegengewirkt und der Nachbarschaftsfrieden erhalten werden.
Wo beantrage ich die Baugenehmigung?
Die Regularien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informiere dich daher vor der Planung deines Gartenhauses unbedingt beim örtlichen Bauamt. Gegebenenfalls muss dann ein Bauantrag für das Gartenhaus gestellt werden.
Denke auch daran, den Bauantrag rechtzeitig zu stellen und plane genügend Zeit für die Prüfung des Antrags durch das zuständige Bauamt ein. Stelle den Antrag idealerweise im Herbst. Bis zum nächsten Frühjahr und Baubeginn liegt die Genehmigung dann mit Sicherheit vor.
Tipp:
Lasse den Bauantrag von Fachleuten ausfüllen. In manchen Bundesländern ist es sogar Pflicht, den Bauantrag von Personen als Entwurfsverfasser stellen zu lassen, die eine sogenannte Bauvorlageberechtigung besitzen. Dadurch steigen allerdings die Kosten für den Antrag, was du in deine Kostenkalkulation einberechnen solltest.
Kosten für eine Baugenehmigung
Neben den Kosten für das Gartenhaus selbst und den Außenbereich um das Häuschen herum solltest du die Kosten für eine Baugenehmigung einkalkulieren. Diese Kosten können ebenfalls von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde sowie je nach Aufwand und Umfang der Antragsstellung variieren. Grundsätzlich wird in den meisten Gemeinden ein Gebührensatz von etwa einem halben Prozent des Rohwertes des Gartenhauses berechnet. Einige Gemeinden berechnen allerdings auch einen niedrigen dreistelligen Betrag. Daher gilt hier erneut: Informiere dich beim zuständigen Bauamt.
Bitte beachte: Für die Bearbeitung des Antrages fallen auch dann Kosten an, wenn der Antrag letzten Endes abgelehnt wird. Das zuständige Bauamt gibt dir aber gerne Auskunft über die Kosten, mit denen du rechnen musst.
Einige Gartenhaushersteller bieten zudem einen sogenannten Genehmigungs- oder Bauantragsservice an. Hierbei wird die Antragsstellung für dich übernommen und es werden in den Preis für das Gartenhaus die Kosten für die Bauantragsstellung direkt einberechnet.
Dem Bauantrag müssen zudem einige Unterlagen beigelegt sein. Dazu gehören die jeweiligen Antragsformulare, eine Baubeschreibung mit technischen Details und ein Lageplan im Maßstab 1:5000. Auch hier ist es ratsam, im Voraus zunächst die Baubehörde um Informationen zu bitten, welche Unterlagen für den Antrag gefordert sind und vorgelegt werden müssen.
Gültigkeit der Baugenehmigung
Eine erteilte Baugenehmigung ist nicht ewig gültig. In der Regel gilt die Genehmigung für drei Jahre. Die Genehmigung kann jedoch um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn der entsprechende Antrag fristgerecht vor Ablauf der Genehmigungsfrist eingeht.
Gartenhaus in Kleingartenanlage beantragen
Möchtest du innerhalb deiner Kleingartenparzelle ein Gartenhaus errichten, ist dies meist recht unkompliziert. Welche Vorschriften eingehalten werden müssen, regelt das sogenannte Bundeskleingartengesetz: In der Regel ist keine Genehmigung notwendig, solange dein Gartenhaus eine Grundfläche von 24 Quadratmetern nicht überschreitet. Zudem darf dein Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Übernachtungen am Wochenende hingegen sind kein Problem. Pro Parzelle ist außerdem nur ein Gartenhaus erlaubt.
Bitte beachte: Alle Angaben wurden nach bestem Gewissen erarbeitet. Jedoch übernimmt mygardenhome kein Gewähr für deren Richtigkeit. Informiere dich vor Errichtung deines Gartenhauses bitte beim zuständigen Bauamt und lies in der aktuellen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes die genauen Vorgaben für den Bau eines Gartenhauses nach.
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Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.
Wie groß Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel gilt ein Raumvolumen von 10 Kubikmetern als Grenze. Außerdem darf das Gartenhaus nicht höher als 3Meter sein. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt, ob für Ihr Wunschmodell eine Genehmigung notwendig ist.
Sollten Sie Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten, sollten Sie sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein: Bauen Sie Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung, dann drohen je nach Bundesland teils sehr hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Je nach Schwere des Vergehens kann es vorkommen, dass Sie Ihr Gartenhäuschen zurückbauen oder sogar ganz abreißen müssen.
In Baden-Württemberg ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung bei einem maximalen Raumvolumen von 40 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 20 Kubikmetern haben.
NiedersachsenIn Niedersachsen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 40 Kubikmetern genehmigungsfrei. Außerhalb einer bebauten Siedlung ist das Gartenhaus bis 20 Kubikmeter umbauten Raum baugenehmigungsfrei.
BayernIn Bayern ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 75 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
BrandenburgIn Brandenburg ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 75 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
BerlinIn Berlin ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmeter genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
Mecklenburg-VorpormmernIn Mecklenburg-Vorpommern ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmeter genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
SaarlandIm Saarland ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmeter genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
SachsenIn Sachsen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
ThüringenIn Thüringen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
BremenIn Bremen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 6m³ haben.
Schleswig-HolsteinIn Schleswig-Holstein ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 10m³ haben.
Nordrhein-WestfalenIn Nordrhein-Westfalen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 75 Kubikmetern haben, allerdings nur für forst- und landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
HamburgIn Hamburg ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
HessenIn Hessen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.
Rheinland-PfalzIn Rheinland-Pfalz ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 50 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 10 Kubikmetern haben.
Gartenhäuser sind in der Regel genehmigungsfrei, wenn das Raumvolumen unter 10 Kubikmeter liegt, das Häuschen nicht höher als drei Meter ist, keine Toilette, Kochgelegenheit oder Stromanschluss besitzt, nicht bewohnt wird und nicht auf einem Fundament steht.
Zudem ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Die jeweilige Landesbauordnung regelt die Vorgaben. Informieren Sie sich im Voraus beim zuständigen Bauamt, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung benötigen.
Wann man eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus braucht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Welche Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig sind, regelt dabei die jeweilige Landesbauordnung.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Ist Ihr Gartenhaus kleiner als 10 Kubikmeter, wird es lediglich als Geräteschuppen und nicht als Wohnraum genutzt und besitzt es weder Toilette noch Kochgelegenheit, dann ist in der Regel keine Baugenehmigung notwendig.
Bitte informieren Sie sich in der länderspezifischen Landesbauordnung oder Ihrer Gemeinde über die jeweils geltenden Vorschriften.
Die Kosten für die Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus variieren von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde. Auch der Aufwand und Umfang der Antragsstellung nehmen Einfluss auf die Kosten. In der Regel berechnen Gemeinden einen Gebührensatz von etwa einem halben Prozent des Rohwertes des Gartenhauses.
Einige Gemeinden berechnen stattdessen einen niedrigen dreistelligen Betrag. Informieren Sie sich unbedingt vorab beim zuständigen Bauamt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Gartenhäuser sind in der Regel genehmigungspflichtig, wenn sie mehr als 10 Kubikmeter Rauminhalt haben, auf einem Fundament erbaut werden, eine Toilette besitzen, als Wohnraum genutzt werden oder außerhalb der Bebauungsgrenze stehen sollen.
Zudem ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Die jeweilige Landesbauordnung regelt die Vorgaben. Informieren Sie sich im Voraus beim zuständigen Bauamt, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung benötigen.