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Aus Gründen des Immissionsschutzes dürfen Feuerschalen nur mit „zulässigen Brennstoffen“ befeuert werden. Dazu gehören hauptsächlich naturbelassenes (trockenes) Holz, Holzkohle, Briketts und Holzbriketts.
Feuerschalen sollten im Garten mit ausreichend Abstand zu entzündlichen Gegenständen, sowie zu Bäumen und Sträuchern aufgestellt werden. Darüber hinaus solltest du beachten, dass eine Feuerstelle mindestens 5 Meter von entzündbaren Stoffen und 10 Meter von benachbarten Grundstücken entfernt sein sollte. Von Gebäuden und öffentlichen Wegen ist ein Abstand von 50 Metern zu gewährleisten. Wälder sollten mindestens 100 Meter entfernt sein.
Feuerschalen und Feuerkörbe sind nach dem Immissionsschutzgesetz keine Anlage, für die eine Genehmigung vonnöten ist. Es ist jedoch erforderlich, dass Feuerstellen einen Durchmesser von weniger als einem Meter haben und gemäß ihrer Bestimmung (als Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer) genutzt werden.